Finanzierung der Pflege

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Leistungen im Überblick

Wenn bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen bereits ein Pflegegrad vorliegt, unterstützt Sie die Pflegeversicherung bei der Finanzierung der Leistungen. Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, vollständig oder ergänzend Leistungen privat in Anspruch zu nehmen und die Kosten selbstständig zu tragen.

Sofern bei Ihnen bereits ein Pflegegrad bewilligt wurde, rechnen wir als Pflegedienst die anfallenden Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Hierfür werden von uns die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Pflegegeld erhalten Sie persönlich, wenn Sie keine Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen. Eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld ist ebenfalls möglich. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsleistung. Hierbei rechnet der Pflegedienst die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sollte das zur Verfügung stehende Budget nicht komplett aufgeschöpft sein, wird Ihnen das Pflegegeld anteilig ausgezahlt.

Pflegegrad12345
Pflegegeld (monatlich)-332€573€765€947€
Pflegesachleistung (monatlich)-761€1.432€1.778€2.200€
Betreuungsleistungen (monatlich)125€ monatlich unabhängig vom Pflegegrad
Verhinderungspflege (jährlich)1.612€ jährlich ab PG 2 bzw. 2.418€ mit 50% der Kurzzeitpflege
Pflegehilfsmittel (monatlich)40€ unabhängig vom Pflegegrad

Außerdem stehen Pflegebedürftigen weitere Budgets zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125€/Monat sowie auf Verhinderungspflege (1.612€/Jahr). Zudem stehen Ihnen 50% der Kurzzeitpflege (806€ jährlich) für die häusliche Pflege zur Verfügung. Dies ist allerdings häufig nicht ausreichend bekannt und schlecht kommuniziert. Daher werden diese zusätzlichen Unterstützungsbudgets in vielen Fällen leider nicht in Anspruch genommen und verfallen. Wir als Pflegedienst prüfen im Vorfeld, welche Budgets zur Verfügung stehen und berücksichtigen diese individuell bei der Berechnung der Finanzierungslösungen.

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen von den Pflegekassen, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche sicherzustellen. Über die Mittelverwendung entscheiden die Pflegebedürftigen selbst. Um Pflegegeld zu erhalten, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweilig bestimmten Pflegegrad.

Pflegegrad12345
Pflegegeld (monatlich)-332€573€765€947€

Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen decken die sogenannte häusliche Pflege ab, welche durch Pflegedienste erbracht wird. Der Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Pflegegrad12345
Pflegesachleistung (monatlich)-761€1.432€1.778€2.200€

Kombinationsleistung (Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung)

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125€/Monat. Die Entlastungsleistungen sind zweckgebunden und dürfen nur eingesetzt werden, um die pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten beziehungsweise um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen zu fördern. Nicht genutzte Beträge können in den nächsten Monat/Jahr übertragen werden. Stichtag ist der 30. Juni des Folgejahres.

Entlastungsleistungen

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125€/Monat. Die Entlastungsleistungen sind zweckgebunden und dürfen nur eingesetzt werden, um die pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten beziehungsweise um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen zu fördern. Nicht genutzte Beträge können in den nächsten Monat/Jahr übertragen werden. Stichtag ist der 30. Juni des Folgejahres.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient vor allem der Entlastung von pflegenden Angehörigen und steht Pflegebedürftigen zusätzlich zum Pflegegeld zu. Um dieses Budget in Anspruch zu nehmen, muss mindestens Pflegegrad 2 seit 6 Monaten bestehen. Dieser Betrag der Verhinderungspflege ist für alle Pflegegrade gleich und beträgt 1.612€/Jahr. Zusätzlich kann die Verhinderungspflege um 50% der Kurzzeitpflege (806€) für die ambulante Unterstützung aufgestockt werden. Somit würden 2.418€/Jahr zur Verfügung stehen. Das Budget ist einsetzbar, wenn die eingetragene Pflegeperson verhindert ist.

Kurzzeitpflege

Wenn für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege erforderlich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine betreuende Person ausfällt, besteht die Möglichkeit Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Für die vollstätionäre Kurzzeitpflege steht ebenfalls ein Budget von 1.612€ zur Verfügung. Diese kann andersherum auch mit der Verhinderungspflege auf 3.224€ aufgestockt werden.

Für die ambulante Pflege besteht jedoch die Möglichkeit, 50% der Kurzzeitpflege (806€) auf die Verhinderungspflege anzurechnen, sodass ein Budget von 2.418€/Jahr zur Verfügung steht.

Pflegehilfsmittel

Sie haben einen Pflegegrad und die Pflege findet zu Hause statt? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Das heißt, die Pflegekasse übernimmt nach Antragsstellung die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Einmalhandschuhe oder Händedesinfektionsmittel bis zu 40€ monatlich.

Info: Das Budget der Pflegehilfsmittel wurde aufgrund der Coronapandemie vorerst bis zum 31.12.2021 auf 60€ erhöht!

Unsere Standorte

Frankfurt am Main

myhomecare Rhein-Main GmbH
Falkensteiner Str. 77
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 273190030

Pflegedienst Frankfurt am Main

Ingolstadt

myhomecare Bayern GmbH
Am Pulverl 6
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841 13806950

Pflegedienst Ingolstadt

München

myhomecare Bayern GmbH
Kühbachstraße 11
81543 München
Telefon: 089 200076160

Pflegedienst München

Möglichkeiten der Finanzierung der Pflege

Sie haben Interesse an Pflege- und Betreuungsleistungen oder einer weiteren Leistung und möchten wissen, wie eine passende Finanzierung gelingen kann? Und vor allem, welche Kosten möglicherweise auf Sie persönlich zukommen? Wir beraten Sie gerne bezüglich der unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten und helfen dabei passgenaue, individuelle Lösungen zu finden!

Leistungen im Überblick

Preise und Abrechnung

Weitere Möglichkeiten

Referenzen

"Ich freue mich jedes Mal aufs Neue auf die gemeinsame Zeit mit meiner Alltagshelferin."

- Eine Kundin von myhomcare - 

Unsere Leistungen:

  • Betreuung 3x wöchentlich für 3 Stunden
  • Unterstützung in der Körperpflege und Gesellschaft leisten
  • Abrechnung der Betreuungsleistungen & Pflegegrad

"Wir haben den Kontakt zu myhomecare vermittelt bekommen. Wir haben sofort einen Termin für unseren Wunschtermin bekommen. Ein Kollege ist dann persönlich zu uns rausgefahren, um sich die Lage anzugucken und meinen Vater kennen zu lernen. Wir wurden super beraten und der Kollege war sehr zuvorkommend und hat uns alles super erklärt. Auf jeden Fall eine Empfehlung!"

- Eine Angehörige eines Kunden von myhomecare -

"Ich bin seit neun Monaten Betreuungskraft bei myhomecare und bin sehr zufrieden. Die Arbeit ist abwechslungsreich & macht mir große Freude. Meine Vorgesetzten sind bei allem sehr hilfsbereit, schätzen meine Arbeit sehr und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Mitarbeiter. Sie haben sehr viel Empathie für Ihre Klienten, sind jederzeit ansprechbar und hilfsbereit. Unser Team wächst und ich hoffe, dass ich noch viele Jahre dabei sein werde."

- Eine Betreuungskraft bei myhomcare -

"Für mich als Mutter ist es super einen Tag in der Woche Zeit für mich & wichtige Termine zu haben."

- Ein Kunde von myhomcare -

Unsere Leistungen:

  • 1x wöchentlich für 2 Stunden
  • Familienbetreuung
  • Abrechnung über Verhinderungspflege

"Endlich kann ich mal wieder über den Markt schlendern."

- Ein Kunde von myhomcare -

Unsere Leistungen:

  • 1x wöchentlich für 2 Stunden
  • Begleitung beim Einkaufen
  • Abrechnung über Betreuungsleistungen & Pflegegrad

 

Was macht uns besonders?

Das Besondere an uns: Wir sind kein klassischer Pflegedienst, sondern die Möglichmacher für ein selbst bestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Wir begleiten Personen, entlasten Familien, unterstützen Angehörige und sorgen dafür, dass sich eine älter werdende Gesellschaft nicht einsam, hilflos und abgehängt fühlt.

Besonders am Herzen liegt uns die Kontinuität in der Betreuung. Aus diesem Grund arbeiten wir nach dem Konzept der Bezugspflege und stellen immer denselben Alltagsbegleiter zur Seite. Unsere Leistungen bieten wir ab einer Einsatzzeit von 2 Stunden bis rund um die Uhr an. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten ein.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese schnellstmöglich bearbeiten. In dringenden Fällen oder bei jeglicher Art von Fragen, rufen Sie uns gerne an.




    Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person, finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

    Standort München
    myhomecare Bayern GmbH
    Kühbachstraße 11
    81543 München
    Tel.: 089 200076160

    Bürozeiten
    Mo-Do.: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
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    myhomecare Bayern GmbH
    Am Pulverl 6
    85051 Ingolstadt
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