Sie haben Interesse an Pflege- und Betreuungsleistungen und möchten wissen, wie die Finanzierung gelingen kann? Und welche Kosten möglicherweise auf Sie persönlich zukommen?
Wenn bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen bereits ein Pflegegrad vorliegt, unterstützt Sie die Pflegeversicherung immer bei der Finanzierung der Leistungen. Zusätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit ergänzende oder komplette Leistungen privat in Anspruch zu nehmen und die Kosten selbständig zu tragen.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, rechnen wir als Pflegedienst die anfallenden Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Hierfür werden die sogenannten Pflegesach-leistungen von uns in Anspruch genommen. Diese rechnen sich gegen das Pflegegeld auf, welches Sie persönlich erhalten. Eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld ist ebenfalls möglich. Hierbei wird Ihnen das Pflegegeld anteilig ausgezahlt und wir als Pflegedienst erbringen bestimmte Leistungen bei Ihnen zu Hause.
Finanzierungsübersicht
Privat zahlen | Finanzieren über Pflegekasse |
Es muss kein Pflegegrad vorliegen | Pflegegrad 1-5 muss vorliegen |
Sie zahlen genau die Stunden die Sie in Anspruch nehmen. (Optional auch zusätzlich zu bestehenden Leistungen der Pflegekasse) | Pflegegeld/ Pflegesachleistung/ Kombinationsleistung (€-Betrag je nach Pflegegrad) |
Zahlung: Wir rechnen direkt mit Ihnen ab | Wir rechnen die Leistungen mit der Pflegekasse ab |
Außerdem stehen Pflegebedürftigen die Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die Verhinderungs- sowie die Kurzzeitpflege zur Finanzierung der Pflege zur Verfügung. Und zwar zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. dem Pflegegeld. Dies ist allerdings häufig nicht ausreichend bekannt und schlecht kommuniziert. Daher werden diese zusätzlichen Unterstützungsbudgets in vielen Fällen leider nicht in Anspruch genommen und verfallen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | Verhinderungspflege | 50% der Kurzzeitpflege |
Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 | Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 | Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 |
125€ monatlich bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes | bis zu 1612€ jährlich | Aufstockung der Verhinderungspflege um 806€ jährlich möglich |
In Summe stehen Pflegebedürftigen somit vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Da die einzelnen Budgets und Leistungen doch sehr komplex sind und auf den ersten Blick auch nicht einfach zu verstehen sind, stehen wir Ihnen sehr gerne für weitere Informationen und eine Beratung zur Verfügung.
Unser Anspruch ist es für Sie nicht nur eine optimale Pflege und Betreuung zu organisieren, sondern Ihnen auch bei der Lösung der Finanzierungsfragen kompetent, hilfsbereit und individuell zur Seite zu stehen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir genau die Finanzierung die zu Ihnen passt.