Ambulante Pflege zu Hause in Frankfurt am Main Innenstadt

Die Innenstadt von Frankfurt am Main ist mit 6.400 Bewohnern und einem Seniorenanteil von 14,1 % der zentrale Stadtteil. Hier befinden sich auch die Zeil, eine der größten deutschen Einkaufsstraßen oder die „Freßgass“. Zu den vielen bekannten Bauwerken der Innenstadt gehören die Alte Oper, die Hauptwache, der Eschenheimer Turm, die Börse, große Kaufhäuser wie die Zeilgalerie und Hochhäuser wie der Commerzbank Tower oder der Main Tower. Medizinisch sind die Bürger der Innenstadt bestens versorgt. Laut aktueller Statistik praktizieren im Zentrum Frankfurts 127 Ärztinnen und Ärzte, u. a. im Facharztzentrum City und im St. Elisabeth-Krankenhaus. Südlich des Mains grenzt das Universitätsklinikum Frankfurt an den Innenstadtbezirk. Zudem betreuen in der Innenstadt 10 Apotheken ihre Kundschaft.

Unsere Pflegeleistungen in Frankfurt am Main Innenstadt

Pflegebedürftigkeit und der Rückgang der Selbständigkeit sind ein tiefer Einschnitt im Leben. Manchmal schleichen sie sich beinahe unbemerkt in unseren gewohnten Alltag, manchmal treffen sie uns völlig unvorbereitet. Aber fast immer sind sie eine immense Belastung für die Betroffenen und deren Familien. Und nicht selten pflegen und betreuen Menschen ihre Angehörigen bis an die Grenzen der eigenen körperlichen, psychischen und finanziellen Belastbarkeit – oder sogar darüber hinaus.

In all diesen Phasen sind wir von myhomecare für Sie da. Wir nehmen uns Zeit für Sie und bieten kompetente Hilfe, Zuwendung und Wegbegleitung. Wir beraten Sie gerne bezüglich der unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten und helfen dabei passgenaue, individuelle Lösungen zu finden. Denn wenn es um Pflege, Betreuung und Unterstützung im eigenen Zuhause und den damit verbundenen Herausforderungen geht, ist jede Situation anders. Gerne besuchen wir Sie dann zu Hause und beraten Sie vor Ort in Frankfurt am Main Innenstadt und Umgebung zu allen Möglichkeiten und Optionen.

Mit unseren Leistungen, die wir in der Region Frankfurt Innenstadt anbieten, möchten wir von „myhomecare – zuhause leben“ für Sie und Ihre Angehörigen immer dann da sein, wenn es um Begleitung, Betreuung und Pflege zuhause geht. In einem ausführlichen und für Sie kostenlosen Beratungsgespräch, erfragen wir Ihre Erwartungen und Wünsche an unseren Service sowie an unsere Betreuungskräfte und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Was uns von anderen Pflegediensten in Frankfurt Innenstadt unterscheidet? Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Probleme.

Alltagsbegleitung

Seniorenbetreuung

Grundpflege

Familienpflege

Demenzbetreuung

Haushaltshilfe

Altenpflege

Assistenzpflege

Pflegeberatung

Verhinderungspflege

24 Stunden Betreuung

Was macht uns besonders?

Das Besondere an uns: Wir sind kein klassischer Pflegedienst, sondern die Möglichmacher für ein selbst bestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Wir begleiten Personen, entlasten Familien, unterstützen Angehörige und sorgen dafür, dass sich eine älter werdende Gesellschaft nicht einsam, hilflos und abgehängt fühlt.

Besonders am Herzen liegt uns die Kontinuität in der Betreuung. Aus diesem Grund arbeiten wir nach dem Konzept der Bezugspflege und stellen immer denselben Alltagsbegleiter zur Seite. Unsere Leistungen bieten wir ab einer Einsatzzeit von 2 Stunden bis rund um die Uhr an. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten ein.

Referenzen

"Ich freue mich jedes Mal aufs Neue auf die gemeinsame Zeit mit meiner Alltagshelferin."

- Eine Kundin von myhomcare - 

Unsere Leistungen:

  • Betreuung 3x wöchentlich für 3 Stunden
  • Unterstützung in der Körperpflege und Gesellschaft leisten
  • Abrechnung der Betreuungsleistungen & Pflegegrad

"Wir haben den Kontakt zu myhomecare vermittelt bekommen. Wir haben sofort einen Termin für unseren Wunschtermin bekommen. Ein Kollege ist dann persönlich zu uns rausgefahren, um sich die Lage anzugucken und meinen Vater kennen zu lernen. Wir wurden super beraten und der Kollege war sehr zuvorkommend und hat uns alles super erklärt. Auf jeden Fall eine Empfehlung!"

- Eine Angehörige eines Kunden von myhomecare -

"Ich bin seit neun Monaten Betreuungskraft bei myhomecare und bin sehr zufrieden. Die Arbeit ist abwechslungsreich & macht mir große Freude. Meine Vorgesetzten sind bei allem sehr hilfsbereit, schätzen meine Arbeit sehr und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Mitarbeiter. Sie haben sehr viel Empathie für Ihre Klienten, sind jederzeit ansprechbar und hilfsbereit. Unser Team wächst und ich hoffe, dass ich noch viele Jahre dabei sein werde."

- Eine Betreuungskraft bei myhomcare -

"Für mich als Mutter ist es super einen Tag in der Woche Zeit für mich & wichtige Termine zu haben."

- Ein Kunde von myhomcare -

Unsere Leistungen:

  • 1x wöchentlich für 2 Stunden
  • Familienbetreuung
  • Abrechnung über Verhinderungspflege

"Endlich kann ich mal wieder über den Markt schlendern."

- Ein Kunde von myhomcare -

Unsere Leistungen:

  • 1x wöchentlich für 2 Stunden
  • Begleitung beim Einkaufen
  • Abrechnung über Betreuungsleistungen & Pflegegrad

 

Häufig gestellte Fragen zu myhomecare

Wir suchen nach Mitarbeitern, welche folgende wesentlichen Eigenschaften mitbringen – Zuverlässigkeit, Empathie und Kompetenz. Die meisten unserer Mitarbeiter bringen berufliche oder private Vorerfahrungen in der Betreuung und Pflege mit. Nachdem uns potentielle Mitarbeiter ihre möglichen Einsatzzeiten mitgeteilt haben, prüfen wir in einem persönlichen Gespräch die notwendigen Voraussetzungen. Alle Mitarbeiter müssen vor dem ersten Einsatz ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Unsere Mitarbeiter sind bei uns fest angestellt und versichert.

myhomecare-Betreuungskräfte absolvieren ein umfassendes Schulungsprogramm. Zu den Inhalten zählen u.a. Kommunikation mit unseren Kunden, Erkennen von Notsituationen, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Sicherheitsaspekte. Ergänzt werden diese  obligatorischen Schulungen durch weitere Bausteine wie z.B. Kinästhetik sowie Schulungen zum Thema Demenz.  Die Schulungen ersetzen nicht die individuelle Einweisung in die jeweilige Kundensituation, welche durch unsere Pflegefachkräfte vorgenommen wird.

In einem für Sie kostenlosen, persönlichen Beratungsgespräch erfragen wir die individuelle Betreuungssituation sowie die Rahmenbedingungen der Unterstützung. Hierzu zählen u.a. der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person, mögliche Einsatzzeiten aber auch weiche Faktoren, wie persönliche Vorlieben und Interessen. Nachdem wir diese Informationen ausgewertet haben, prüfen wir, welche Betreuungskraft Ihre Anforderungen und Wünsche am besten abdecken kann und setzen diese als Ihre Bezugs-Betreuungskraft ein.

myhomecare hat sich spezialisiert auf die stundenweise, individuelle Begleitung, Betreuung und Pflege. Unsere Betreuungskräfte sind immer dann für Sie da, wenn Sie es wünschen – stundenweise am Tag, am Abend, nachts oder am Wochenende. Die Mindesteinsatzzeit pro Einsatz beträgt zwei Stunden, nach oben gibt es keine Grenzen bis hin zur 24-Stundenbetreuung.

Unsere Betreuungskräfte sind Teil eines starken Teams. Sollte Ihre Bezugs-Betreuungsperson krank werden, werden wir für eine Ersatz-Betreuungskraft sorgen und Ihre Versorgung weiterhin sicherstellen.

myhomecare ist spezialisiert auf die stundenweise, nicht-medizinische Betreuung von Senioren und pflegebedürftigen Personen zuhause. Anders als der klassische ambulante Pflegedienst machen wir keine Kurzeinsätze, sondern betreuen unsere Kunden ganz individuell nach ihren eigenen Wünschen zuhause. Wir nehmen uns so viel Zeit wie der Kunde möchte – ob tagsüber, über Nacht, an den Wochenenden oder „rund um die Uhr“. Da wir immer über mehr Betreuungskräfte verfügen, als sich Betreuungskräfte bei unseren Kunden im Einsatz befinden, können wir sehr schnell auf Anfragen reagieren.

Gerne besuchen wir Sie in Ihrem Zuhause oder bereits im Krankenhaus, um gemeinsam mit Ihnen den Bedarf und die Anforderungen zu ermitteln und eine geeignete Betreuungskraft auszuwählen.

myhomecare hat durch den bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.) ausgebildete Pflegeberater. Diese beraten Sie im Rahmen von individuellen Schulungen sowie im Rahmen von Pflegekursen. So bieten wir kontinuierlich Schulungen u.a. zum Thema „Demenz verstehen“ an.

Häufig gestellte Fragen im Bereich Finanzierung

Die Höhe der Kosten bemisst sich nach Art und Umfang der Pflegedienstleistung. Diese kann bisweilen sehr aufwändig sein. Sie sind jedoch nicht allein. Denn es gibt unterschiedliche Kostenträger, die sich beteiligen:

  • Krankenversicherungen
  • Pflegeversicherungen (sofern ein Pflegegrad zugeordnet wurde)

Ist der Pflegegrad festgestellt und bestätigt, dann zahlt die Pflegeversicherung unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad und ob Sie von einer nahe stehenden Person (Geldleistung) oder von einem ambulanten Pflegedienst (Sachleistung) versorgt werden. Bei Versorgung durch einen Pflegedienst wird der Ihnen zustehende Betrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Darüber hinausgehende Kosten müssen Sie selbst  zahlen. Gegebenenfalls werden die Kosten auch vom Bezirksamt oder vom Amt für soziale Leistungen übernommen.

Eine Kombination aus privater und professioneller Pflege ist möglich. In diesem Fall wird das Pflegegeld zwischen Angehörigen und Pflegedienst prozentual aufgeteilt.

Monatliche Leistungen im Überblick:
Sachleistungen häusliche Pflege (durch Pflegestation):

Pflegegrad12345
Pflegesachleistung (monatlich)-761€1.432€1.778€2.200€

Pflegegeld** bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

Pflegegrad12345
Pflegegeld (monatlich)-332€573€765€947€

bei Verhinderung der Pflegeperson: maximal 1.612 Euro (jährlich)***

** Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Beratungsbesuch durch die Pflegestation bei den pflegenden Angehörigen (bei Pflegestufe 3 ¼-jährlich und bei Pflegestufe 1 und 2 ½-jährlich) nach § 37 Absatz 3 SGB XI

***Angehörige, die mehr als 14 Stunden in der Woche pflegen, sind automatisch renten- und unfallversichert. Fallen betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft in Höhe von bis zu 1.612 Euro jährlich (Verhinderungspflege).

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Seit dem 1. Januar 2017 können zudem alle Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen.

  1. Pflegehilfsmittel
    Bei Bedarf werden den Pflegebedürftigen technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt. Technische Hilfsmittel sind z. B. Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Auch bestimmte Verbrauchsartikel (z. B. Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe) können monatlich mit 40 Euro über die Pflegekasse finanziert werden.
  2. Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung
    Pflegebedürftige können Zuschüsse bis zu 2.557 € für die Verbesserung ihres Wohnumfelds erhalten. Wer sich nur noch im Rollstuhl oder mit einem Rollator bewegen kann, benötigt oft breitere Türen in seiner Wohnung. Manchmal ist auch eine Rampe erforderlich oder Türschwellen müssen beseitigt werden. Die Höhe des Zuschusses ist vor Beginn der Umbauten bei der Pflegekasse zu beantragen.

Normalerweise genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse. Sie können den Antrag aber auch bei uns, dem ambulanten Pflegedienst myhomecare anfordern und ausfüllen. Achtung: Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn er vollständig ausgefüllt ist und von Ihnen oder Ihrem Betreuer/Bevollmächtigten unterschrieben wurde.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist zuständig für Menschen mit Pflegegrad 2-5. Sie übernimmt die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad.

Pflegegrad12345
Pflegesachleistung (monatlich)-761€1.432€1.778€2.200€

Außerdem stehen Pflegebedürftigen die Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die Verhinderungs- sowie die Kurzzeitpflege zur Finanzierung der Pflege zur Verfügung. Und zwar zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. dem Pflegegeld.

Selbstzahler

Zusätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, ergänzende oder komplette Leistungen privat in Anspruch zu nehmen und die Kosten selbständig zu tragen.

Sozialamt

Reichen die finanziellen Mittel nicht aus um die anfallenden Kosten zu decken, kann beim Sozialamt ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden, um die Pflege- und Betreuungssituation sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen im Bereich Pflege

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist im Pflegeversicherungsgesetz genau definiert. Grundsätzlich ist man nach dem Gesetz nur dann pflegebedürftig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es muss eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung vorliegen.
  • Hilfebedarf ist notwendig für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.
  • Hilfe ist auf Dauer und nicht nur gelegentlich erforderlich. Der Begriff „auf Dauer“ ist vom Gesetzgeber vorgegeben und bedeutet, dass der Hilfebedarf für voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen muss.

Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Tagesablauf sind:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen, was im Einzelnen dazu gehört und ob Sie in Ihrem konkreten Fall Leistungen Ihrer Pflegeversicherung beanspruchen können.

Den Antrag erhalten Sie bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person.
Die Pflegekasse ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Hier können Sie sich auch über die Antragstellung selbst und die verschiedenen Leistungen informieren.

Oder noch einfacher: Rufen Sie uns an, wir kommen zu Ihnen nach Hause, um mit Ihnen zusammen den Antrag zu stellen und mit Ihnen detailliert zu besprechen, wie es für Sie danach weitergeht.

Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen. Vor 2017 gab es für diese Einstufung 3 bzw. 4 Pflegestufen (Pflegestufe 0-3). Seit Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade.
Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen 2017 den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgt durch eine formale Übertragung der Pflegestufen in das neue Modell.

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz PSG II prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.

Pflegegrad 2 

Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Unterschied zu den Pflegestufen wird man dem Pflegegrad 2 bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, was ein Entgegenkommen gegenüber den Pflegebedürftigen ist. Es wird, genau wie bei der Überleitung in alle folgenden Pflegegraden, jedoch noch einmal zwischen Pflegebedürftigkeit mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden. Dies wirkt sich auch auf die Gelder aus.

Pflegegrad 3 

Dem Pflegegrad 3 entsprechen die Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also meistens Demenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Die Konsequenz ist, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, nun höhere Leistungen beziehen.

Pflegegrad 4 

Menschen, die Leistungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine höhere Einstufung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die zuvor der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprachen beziehungsweise unter die Definition „Härtefall“ fielen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird seit 2017 hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.

Die Unterstützung und Förderung der Pflege durch Angehörige hat eine hohe Bedeutung für die Sicherstellung der häuslichen Pflege. Zur Entlastung sieht die Pflegeversicherung Leistungen vor, die von Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können: Sie können uns als ambulanter Pflegedienst bestimmte Aufgaben übertragen.

Oft wissen pflegende Angehörige nicht, welche Leistungen ihnen zustehen und wo sie Unterstützung bekommen können. Es ist auch nicht immer leicht Hilfe anzunehmen. Nicht selten überfordern sie sich und werden selbst krank. Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie sich frühzeitig von uns beraten lassen.

Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Der MDK tritt als neutraler Gutachter im Auftrag aller Krankenversicherungen auf. Er schickt Ihnen einen fachkundigen Gutachter (Ärztin/Arzt, Pflegefachkraft), der bei seinem Besuch prüft, wie selbstständig die zu begutachtende Person in spezifischen Aktivitätsbereichen ist bzw. welche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt und ob personelle Hilfe notwendig ist.

Hierfür werden sechs Aktivitätsbereiche, auch Module genannt, betrachtet und mit Punktwerten beurteilt:

Modul Übersicht Pflegegrade

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Selbststeuerungskompetenz/Verhalten und psychische Problemlage
  • Modul 4: Fähigkeit zur Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von krankheits- und therapiebedingter Belastung
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Die Gesamtbewertung der Punkte aus den Modulen findet dann wie folgt prozentual bei der Einstufung in die 5 Pflegegrade Berücksichtigung:

  • Modul 1: 10 %
  • Modul 2* oder 3*: 15 %
  • Modul 4: 40 %
  • Modul 5: 20 %
  • Modul 6: 15 %

* Nur das Modul mit dem höheren Wert wird für die Einstufung berücksichtigt.

Gesamtpunkte Pflegegrad Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
12,5 bis unter 27 1 geringe Beeinträchtigung
27 bis unter 47,5 2 erhebliche Beeinträchtigung
47,5 bis unter 70 3 schwere Beeinträchtigung
70 bis unter 90 4 schwerste Beeinträchtigung
90 bis 100 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Das sollten Sie beachten: Der MDK gewinnt bei seinem Besuch nur einen kurzen Einblick in Ihre Pflegesituation. Vielleicht geht es Ihnen an diesem Tag ganz gut und der Eindruck entspricht nicht dem wahren Ausmaß Ihrer Hilfsbedürftigkeit. Daher sollte schon etwa zwei Wochen vor dem Besuch des MDK festgehalten werden, in welchen Bereichen (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen) und wann Sie Hilfe benötigen und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Das ist mit einem Pflegetagebuch möglich, das Sie zum Beispiel bei der Pflegekasse anfordern können.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Ist die Person, die einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, z. B. durch Krankheit oder Urlaub verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den notwendigen Ersatz durch einen Pflegedienst oder eine andere Person. Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson mindestens seit 6 Monaten den Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, und zwar mindestens 10 Stunden pro Woche.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für maximal 6 Wochen pro Jahr. Erstattet werden Kosten bis zu 1612 Euro pro Jahr. In der Zeit der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für maximal 6 Wochen hälftig weitergezahlt.

Die ersatzweise Pflege kann von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, aber auch von einer privaten Person. Diese Pflegeperson darf mit dem Pflegebedürftigen jedoch nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein oder im selben Haushalt leben. Verhinderungspflege kann auch stundenweise bei einem Pflegedienst in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson z. B. kurzzeitig für Erledigungen verhindert ist. Zusätzlich kann bis zu 50 % des für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Betrages (also bis zu 806 Euro) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Zu beachten ist, dass Personen mit dem Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege haben.

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    Pflegedienst Frankfurt am Main
    myhomecare Rhein-Main GmbH
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    Ansprechpartner

    Svenja Möseler Pflegedienstleitung

    Stephanie Jaks
    Stellv. Pflegedienstleitung

    Nicole Metze
    Manager Operation Pflege